WEETRA prüft die Kohärenz und Nachvollziehbarkeit der Information, die eine gemeldete Position stützt: Waren, Anlagen, eingebettete Emissionen, Berechnungsdaten und dokumentarische Nachweise.
CBAM ist die erste operative Anwendung von WEETRA. Das regulatorische Umfeld des CO2-Grenzausgleichsmechanismus misst der Belastbarkeit der Nachweise, die eine gemeldete Position stützen, wachsende Bedeutung bei.
Während die Meldung von einer Übergangsübung zu einer strenger geprüften Pflicht heranreift, werden Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit der stützenden Information ebenso folgenreich wie die gemeldeten Werte selbst. CBAM stellt damit in konzentrierter Form das Nachweisproblem dar, für dessen Bearbeitung das Rahmenwerk geschaffen wurde.
Eine CBAM-Prüfung beurteilt die Kohärenz und Nachvollziehbarkeit der stützenden Information zu:
Exposition entsteht selten in der Emissionsberechnung selbst. Sie entsteht im umgebenden Beleggefüge: unvollständige Lieferanteninformation, Berechnungsdateien, die sich nicht auf ihre Eingaben zurückführen lassen, nie dokumentierte Annahmen und Dokumente ohne Verknüpfung zu den Werten, die sie stützen sollen.
Eine Akte in diesem Zustand kann eine rechnerisch korrekte Erklärung hervorbringen und dennoch außer Stande sein, ein Begründungsersuchen zu beantworten.
WEETRA ersetzt nicht die Verifizierung durch eine akkreditierte Prüfstelle, wo eine solche gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Prüfung ist methodisch: Sie geht den nachfolgenden formalen Schritten voraus, ohne sie zu ersetzen.
WEETRA Organization ist eine unabhängige methodische Einrichtung. Sie ist weder eine Behörde noch eine Regulierungsstelle noch eine zuständige Stelle im Sinne einer EU-Verordnung. Nichts auf dieser Seite stellt eine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung dar.
WEETRA bietet weder Zertifizierung, akkreditierte Verifizierung, Rechtsberatung, zollrechtliche Vertretung noch irgendeine Garantie regulatorischer Anerkennung. Endgültige Entscheidungen über die Zulässigkeit von Daten liegen ausschließlich bei den zuständigen Behörden.